Neue Förderrichtlinie veröffentlicht

05.10.23 – Die neue Richtlinie zur Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2023-2027 ist seit dem 1. Oktober 2023 gültig. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) regelt darin unter anderem Förderziel sowie die Zuwendungsvoraussetzungen und Verfahren für die Förderprojekte.
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