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Weitere Fördermöglichkeiten Fotos © I. Wandmacher

Ländlicher Tourismus

Ziel: Erhalt und touristische Inwertsetzung des Naturerbes;
Natur- und Umweltbildung
Förderfähig sind:
• Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur,

insbesondere mit Bezug zum naturnahen Tourismus
• Investitionen in kleinere Umwelt- und Naturerlebnisinfrastrukturen,

die Aspekte der Natur-/Umweltbildung in den Fokus stellen, vorrangig:
- im Nationalpark
- im Biosphärenreservat
- im Naturpark
- im Natura-2000-Gebiet
• Natur- und Raumbezogene Infrastruktur, insbesondere die Anlage,
Beschilderung und Begleitinfrastruktur regionaler Wanderwege,
Kanu- und Reitrouten sowie regionale und lokale Radrouten
Zuschussquote: bis 53 % der förderungsfähigen Bruttokosten
Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände,
sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts
Förderung: nur in Orten unter 35.000 EW
Antragseinreichung zum Auswahlverfahren: 1-2 Stichtage pro Jahr

Erhaltung des kulturellen Erbes

Ziel: Erhalt des kulturellen Erbes
Förderfähig sind:
• Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und

Verbesserung des kulturellen Erbes von Dörfern in den folgenden Bereichen:
- Museen und Gedenkstätten zur Darstellung des kulturellen Erbes;
- kulturelle Merkmale der Dörfer wie sakrale Gebäude,

historische Gutsanlagen, Baudenkmäler;
- Ensembles/Plätze und Gebäude,

die für die kulturelle Identität der Dörfer prägend sind
• Beispielvorhaben: Modernisierung Wikingermuseum Haithabu und

Inwertsetzung historische Schleuse Kasenort
Zuschussquote: bis 53 % der förderungsfähigen Bruttokosten
Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände,
sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Förderung: nur in Orten unter 35.000 EW
Antragseinreichung zum Auswahlverfahren: 1-2 Stichtage pro Jahr

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