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der ländlichen Entwicklung

Modernisierung ländlicher Wege

Ziel: Ausbau und Modernisierung ländlicher Wege inkl. Brücken
Förderfähig sind Wegebaumaßnahmen, die:
• der Erhöhung der Tragfähigkeit und/oder Verbreiterung dienen
• dem Ausbau dienen (Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht förderfähig)
• der Bündelung von Schwerlastverkehr und Multifunktionalität

(Kernwege) dienen
Zuschussquote: bis 53 % der förderungsfähigen Bruttokosten
Bagatellgrenze: 75.000 € (Zuschuss)
Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände
Förderung: nur in Orten unter 10.000 EW
Auswahlkriterien: berücksichtigen insbesondere
die Erschließungsfunktion der Wege
Ausschluss: keine Förderung innerhalb der geschlossenen Ortslage,
keine Stichwege unter 500 m
Antragseinreichung: 2 Stichtage/Jahr: 01. 04. und 01. 11.
Zu beachten: Bei einer Erhebung von Ausbaubeiträgen gemäß KAG
kann die Zuwendung vor Berechnung des Anliegeranteils vom
beitragsfähigen Gesamtaufwand abgesetzt werden.

Breitbandinfrastruktur

Ziel: Eine flächendeckende Breitbandversorgung bis 2025
Förderfähig sind:
• Planungs- und Beraterleistungen
• Investitionen zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke
• Betreibermodelle
• Mitverlegung von Leerrohren
Zuschussquote: bis zu 75 % der Gesamtkosten (Brutto)
Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände
Förderung:
• Schwellenwert < 30 Megabit/Sekunde (NGA-Netze)

und nur in Städten und Gemeinden unter 35.000 EW
• Gefördert werden Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 8 Mio. €
• Nachweis der fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung

im zu versorgenden Gebiet unter Berücksichtigung von
Ausbauabsichten der Netzbetreiber („weißer Fleck“)
Antragseinreichung: ELER: 4 Stichtage/Jahr: 01. 03., 01. 06., 01. 09.
und 01. 12. (Projektauswahl), Landesförderprogramm Breitband: jederzeit

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